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Polizei Voraussetzungen: was du für dein Land brauchst
Die Polizei hat 17 Dienstherren: den Bund und 16 Länder. Jeder legt Alter, Größe und Schulabschluss selbst fest. Der Check zeigt, wo du dich bewerben kannst.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20268 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungs-Check: passt du in ein Land?
Gib Alter, Größe und Schulabschluss ein. Der Check zeigt dir für jedes Land, ob die belegten Grenzen passen und welche Laufbahn infrage kommt. Er ersetzt keine Bewerbung, die Einstellungsbehörde prüft im Einzelfall.
12 von 17 Dienstherren passen nach Alter, Größe und Abschluss.
- Polizei Baden-Württembergmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Berlinmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Brandenburgmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Bremengehobener Dienstpasst
- Polizei Hamburgmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Niedersachsengehobener Dienstpasst
- Polizei NRWgehobener Dienstpasst
- Polizei Rheinland-Pfalzgehobener Dienstpasst
- Polizei Saarlandgehobener Dienstpasst
- Polizei Sachsenmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Schleswig-Holsteinmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Polizei Thüringenmittlerer und gehobener Dienstpasst
- Bundespolizeimittlerer und gehobener Dienst, Alter oder Größe prüfenprüfen
- Polizei Bayernmittlerer und gehobener Dienst, Alter oder Größe prüfenprüfen
- Polizei Hessengehobener Dienst, Alter oder Größe prüfenprüfen
- Polizei Mecklenburg-Vorpommernmittlerer und gehobener Dienst, Alter oder Größe prüfenprüfen
- Polizei Sachsen-Anhaltmittlerer und gehobener Dienst, Alter oder Größe prüfenprüfen
Geprüft werden das Höchstalter, die Mindestgröße und der Schulabschluss nach den Angaben der Länder (Stand 30.10.2026). Viele Länder heben das Höchstalter an, etwa für Kinderbetreuung oder Wehrdienst. Manche verlangen die volle Fachhochschulreife. Gesundheit, Sport und Staatsangehörigkeit prüft der Check nicht. „Prüfen“ heißt: Eine Angabe fehlt oder ein Zusatztest ist nötig.
Alle 17 Dienstherren im Vergleich
Die Tabelle zeigt alle belegten Grenzen. Das Höchstalter steht in Jahren, getrennt nach mittlerem und gehobenem Dienst. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.
| Dienstherr | Höchstalter (md / gd) | Mindestgröße | Schulabschluss mittlerer Dienst | Schulabschluss gehobener Dienst |
|---|---|---|---|---|
| Bundespolizei | keine Angabe / 33 | keine Grenze | Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit zweijähriger Berufsausbildung | Abitur oder Fachhochschulreife |
| Polizei Baden-Württemberg | 32 / 33 | 160 cm | Mittlerer Bildungsabschluss, Abitur oder Fachhochschulreife möglich | Abitur oder Fachhochschulreife |
| Polizei Bayern | 30 / 30 | keine Angabe | Qualifizierender Mittelschulabschluss mit Berufsausbildung oder mittlerer Schulabschluss | Fachhochschulreife, Hochschulreife oder Meisterprüfung |
| Polizei Berlin | 40 / 41 | keine Grenze | Erweiterte Berufsbildungsreife, alternativ Berufsbildungsreife mit Ausbildung und Berufspraxis | Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertig |
| Polizei Brandenburg | 35 / 35 | keine Grenze | Realschulabschluss, alternativ erweiterte Berufsbildungsreife mit Berufsausbildung | Hochschulzugangsberechtigung |
| Polizei Bremen | kein Einstieg / keine Grenze | keine Grenze | kein Einstieg | keine Angabe |
| Polizei Hamburg | 36 / 36 | 158 cm | Hauptschulabschluss mit zweijähriger Berufsausbildung oder Realschulabschluss | Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand |
| Polizei Hessen | kein Einstieg / keine Angabe | 155 cm | kein Einstieg | Abitur, Fachhochschulreife, Meister oder Realschulabschluss mit dreijähriger Ausbildung (Note 2,5 oder besser) |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | keine Angabe / keine Angabe | keine Grenze | Mittlere Reife, alternativ Berufsreife mit Berufsausbildung | Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel Abitur oder Fachhochschulreife |
| Polizei Niedersachsen | kein Einstieg / 31 | keine Grenze | kein Einstieg | Hochschulzugangsberechtigung, Umwege über die Fachoberschule möglich |
| Polizei NRW | kein Einstieg / 36 | 163 cm | kein Einstieg | Abitur oder gleichwertiger Bildungsstand, alternativ Berufsausbildung mit Zugangsprüfung |
| Polizei Rheinland-Pfalz | kein Einstieg / 33 | 162 cm | kein Einstieg | Abitur oder Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in RLP, alternativ Meister oder Techniker |
| Polizei Saarland | kein Einstieg / 36 | 162 cm | kein Einstieg | Abitur oder schulischer Teil der Fachhochschulreife, alternativ Ausbildung mit Berufspraxis |
| Polizei Sachsen | 34 / 34 | 160 cm | Realschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung | Hochschulreife, Fachhochschulreife, Meister oder Fachwirt |
| Polizei Sachsen-Anhalt | keine Angabe / 36 | keine Angabe | Realschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit qualifizierender Ausbildung | Zum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand |
| Polizei Schleswig-Holstein | 47 / 46 | 160 cm | Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung oder Realschulabschluss | Fachhochschulreife, Abitur oder anderer Nachweis der Studienbefähigung |
| Polizei Thüringen | 34 / 34 | 160 cm | Realschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung | Zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder gleichwertig |
Staatsangehörigkeit
Die Regel lautet fast überall: Deutsch oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates. Dann gibt es Unterschiede bei den Ausnahmen.
- Bayern: Deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung muss bis zur Teilnahme an der Einstellungsprüfung nachgewiesen sein.
- Brandenburg: Deutsch oder EU. Das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen, dann braucht es einen festen Wohnsitz in der EU und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
- Sachsen: Deutsch, EU, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz.
- Hessen: EU-Staatsangehörigkeit. Nicht-EU-Bewerbende brauchen eine Niederlassungserlaubnis, fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland und eine Ausnahmegenehmigung.
Gesundheit und Sehen
Alle Länder prüfen die Polizeidiensttauglichkeit durch einen Polizeiarzt. In vielen Ländern gehören Seh-, Hör- und Lungenfunktionstests sowie ein Belastungs-EKG dazu. Die Ausschlussgründe unterscheiden sich.
Beim Sehen gibt es klare Zahlen. In Schleswig-Holstein sind ohne Sehhilfe mindestens 50 Prozent je Auge nötig, bis 20 Jahre, danach 30 Prozent. In Berlin gilt unkorrigiert ein Fernvisus von 0,5 bis 20 Jahre, danach 0,3, auf einem Auge. Rheinland-Pfalz verlangt ohne Brille 0,3 ab 20 Jahren, korrigierbar auf 1,0.
| Land | Ohne Sehhilfe | Hinweis |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | mindestens 50 % je Auge (unter 20 Jahre), 30 % (ab 20) | Räumliches Sehen, keine Farbsinnstörungen |
| Berlin | Fernvisus 0,5 (unter 20 Jahre), 0,3 (ab 20) auf einem Auge | Korrigiert mindestens 0,8 auf einem Auge |
| Rheinland-Pfalz | 0,5 (unter 20 Jahre), 0,3 (ab 20) je Auge | Korrigierbar auf 0,8 beziehungsweise 1,0, Astigmatismus bis ±2,5 dpt |
Tattoos: je nach Lage und Motiv
Tattoos schließen nicht pauschal aus. Die Länder prüfen Lage und Motiv. Die Regeln sind sehr unterschiedlich, deshalb lohnt der Blick auf dein Land.
- Baden-Württemberg: Hals und Gesicht sind nicht erlaubt. Sichtbare Stellen müssen dezent sein, Hände nur dezent.
- Bayern: Unterarme sind möglich, sie müssen im Dienst abgedeckt werden. Kopf, Hals und Hände sind grundsätzlich nicht erlaubt.
- Schleswig-Holstein: An Händen, Handgelenken, Gesicht, Kopf und Hals sind keine Tattoos erlaubt.
- Hamburg: Keine Tätowierungen, die bei der Uniform sichtbar sind.
- Sachsen: Keine im Dienst sichtbaren Tätowierungen. Jedes Tattoo führt zu einer Einzelfallprüfung.
Führerschein und Schwimmen
Die Klasse B ist fast überall Pflicht, aber nicht immer zur Bewerbung. Bayern verlangt sie erst bis Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts, Hessen am Tag der Einstellung. Nordrhein-Westfalen fordert den Nachweis für Schaltgetriebe bis zum 1. April des Einstellungsjahres.
Beim Schwimmen ist das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze am häufigsten verlangt. Brandenburg akzeptiert ein Bronzeabzeichen, das zum Einstellungstermin nicht älter als drei Jahre ist. Baden-Württemberg verzichtet auf das Abzeichen und verlangt eine Schwimmleistung von 200 Metern, für Männer in 6:00 und für Frauen in 6:40 Minuten.
Führungszeugnis und Vorstrafen
Die Länder unterscheiden, welche Verfahren zählen. Manche prüfen nur Verurteilungen, andere auch laufende Ermittlungen.
- Sachsen: Eine Vorstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe schließt aus. Darunter gibt es eine Einzelfallprüfung.
- Schleswig-Holstein: Keine gerichtlichen Vorstrafen. Alle aktuellen und vergangenen Straf- und Ermittlungsverfahren musst du angeben.
- Baden-Württemberg: Nicht vorbestraft und das Punktekonto in Flensburg nicht belastet. Ermittlungsverfahren und Verkehrsdelikte werden bei der charakterlichen Eignung geprüft.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Führungszeugnis wird im Auskunftsverfahren nach dem bestandenen Auswahlverfahren angefordert.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat die Polizei?
Du brauchst je nach Land die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit, einen Schulabschluss, der zur Laufbahn passt, und die polizeiärztliche Tauglichkeit. Das Höchstalter und die Mindestgröße unterscheiden sich stark. Der Check oben zeigt dir die Grenzen für dein Land.
Darf ich mit Tattoos zur Polizei?
Ja, in den meisten Ländern sind Tattoos nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sind Motiv und Lage: Sichtbare Stellen wie Hals, Gesicht, Hände oder Kopf sind in mehreren Ländern nicht erlaubt. Inhalte gegen die freiheitliche Grundordnung schließen aus, so ausdrücklich in Bayern und Rheinland-Pfalz.
Muss ich vor der Bewerbung einen Führerschein haben?
Meist nicht. In mehreren Ländern musst du die Klasse B erst bis zum Einstellungstag oder bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts nachweisen. Bei der Bundespolizei reicht der Nachweis bis zum Abschluss des Grundstudiums beziehungsweise der Ausbildung.
Wie groß muss ich bei der Polizei sein?
Die belegten Grenzen liegen zwischen 155 und 163 Zentimetern. Mehrere Länder haben keine feste Grenze. Die Übersicht auf der Seite Mindestgröße zeigt alle Länder einzeln.
Welcher Schulabschluss reicht für die Polizei?
Im mittleren Dienst reichen meist die Mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Im gehobenen Dienst brauchst du in der Regel Abitur oder Fachhochschulreife, in einigen Ländern geht auch eine Meisterprüfung.
Welche Staatsangehörigkeit brauche ich?
In den meisten Ländern reicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates. Bayern verlangt die deutsche Staatsangehörigkeit. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nehmen auch Bewerbende mit Niederlassungserlaubnis, andere Länder nur mit Ausnahmegenehmigung.