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Polizei Voraussetzungen: was du für dein Land brauchst

Die Polizei hat 17 Dienstherren: den Bund und 16 Länder. Jeder legt Alter, Größe und Schulabschluss selbst fest. Der Check zeigt, wo du dich bewerben kannst.

Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20268 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Die Voraussetzungen für die Polizei unterscheiden sich je Land. Beim Höchstalter, bei der Mindestgröße und beim Schulabschluss gibt es die größten Unterschiede. Fast überall verlangt man eine Staatsangehörigkeit aus Deutschland oder der EU und eine polizeiärztliche Untersuchung. Der Check zeigt, wo du dich mit Alter, Größe und Abschluss bewerben kannst.

Voraussetzungs-Check: passt du in ein Land?

Gib Alter, Größe und Schulabschluss ein. Der Check zeigt dir für jedes Land, ob die belegten Grenzen passen und welche Laufbahn infrage kommt. Er ersetzt keine Bewerbung, die Einstellungsbehörde prüft im Einzelfall.

12 von 17 Dienstherren passen nach Alter, Größe und Abschluss.

Geprüft werden das Höchstalter, die Mindestgröße und der Schulabschluss nach den Angaben der Länder (Stand 30.10.2026). Viele Länder heben das Höchstalter an, etwa für Kinderbetreuung oder Wehrdienst. Manche verlangen die volle Fachhochschulreife. Gesundheit, Sport und Staatsangehörigkeit prüft der Check nicht. „Prüfen“ heißt: Eine Angabe fehlt oder ein Zusatztest ist nötig.

Alle 17 Dienstherren im Vergleich

Die Tabelle zeigt alle belegten Grenzen. Das Höchstalter steht in Jahren, getrennt nach mittlerem und gehobenem Dienst. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.

DienstherrHöchstalter (md / gd)MindestgrößeSchulabschluss mittlerer DienstSchulabschluss gehobener Dienst
Bundespolizeikeine Angabe / 33keine GrenzeRealschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit zweijähriger BerufsausbildungAbitur oder Fachhochschulreife
Polizei Baden-Württemberg32 / 33160 cmMittlerer Bildungsabschluss, Abitur oder Fachhochschulreife möglichAbitur oder Fachhochschulreife
Polizei Bayern30 / 30keine AngabeQualifizierender Mittelschulabschluss mit Berufsausbildung oder mittlerer SchulabschlussFachhochschulreife, Hochschulreife oder Meisterprüfung
Polizei Berlin40 / 41keine GrenzeErweiterte Berufsbildungsreife, alternativ Berufsbildungsreife mit Ausbildung und BerufspraxisHochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertig
Polizei Brandenburg35 / 35keine GrenzeRealschulabschluss, alternativ erweiterte Berufsbildungsreife mit BerufsausbildungHochschulzugangsberechtigung
Polizei Bremenkein Einstieg / keine Grenzekeine Grenzekein Einstiegkeine Angabe
Polizei Hamburg36 / 36158 cmHauptschulabschluss mit zweijähriger Berufsausbildung oder RealschulabschlussAbitur, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand
Polizei Hessenkein Einstieg / keine Angabe155 cmkein EinstiegAbitur, Fachhochschulreife, Meister oder Realschulabschluss mit dreijähriger Ausbildung (Note 2,5 oder besser)
Polizei Mecklenburg-Vorpommernkeine Angabe / keine Angabekeine GrenzeMittlere Reife, alternativ Berufsreife mit BerufsausbildungHochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel Abitur oder Fachhochschulreife
Polizei Niedersachsenkein Einstieg / 31keine Grenzekein EinstiegHochschulzugangsberechtigung, Umwege über die Fachoberschule möglich
Polizei NRWkein Einstieg / 36163 cmkein EinstiegAbitur oder gleichwertiger Bildungsstand, alternativ Berufsausbildung mit Zugangsprüfung
Polizei Rheinland-Pfalzkein Einstieg / 33162 cmkein EinstiegAbitur oder Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in RLP, alternativ Meister oder Techniker
Polizei Saarlandkein Einstieg / 36162 cmkein EinstiegAbitur oder schulischer Teil der Fachhochschulreife, alternativ Ausbildung mit Berufspraxis
Polizei Sachsen34 / 34160 cmRealschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit BerufsausbildungHochschulreife, Fachhochschulreife, Meister oder Fachwirt
Polizei Sachsen-Anhaltkeine Angabe / 36keine AngabeRealschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit qualifizierender AusbildungZum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand
Polizei Schleswig-Holstein47 / 46160 cmHauptschulabschluss mit Berufsausbildung oder RealschulabschlussFachhochschulreife, Abitur oder anderer Nachweis der Studienbefähigung
Polizei Thüringen34 / 34160 cmRealschulabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit BerufsausbildungZum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder gleichwertig
Höchstalter (md / gd), Mindestgröße und Schulabschluss der 17 Dienstherren, belegt

Staatsangehörigkeit

Die Regel lautet fast überall: Deutsch oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates. Dann gibt es Unterschiede bei den Ausnahmen.

  • Bayern: Deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung muss bis zur Teilnahme an der Einstellungsprüfung nachgewiesen sein.
  • Brandenburg: Deutsch oder EU. Das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen, dann braucht es einen festen Wohnsitz in der EU und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sachsen: Deutsch, EU, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz.
  • Hessen: EU-Staatsangehörigkeit. Nicht-EU-Bewerbende brauchen eine Niederlassungserlaubnis, fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland und eine Ausnahmegenehmigung.

Gesundheit und Sehen

Alle Länder prüfen die Polizeidiensttauglichkeit durch einen Polizeiarzt. In vielen Ländern gehören Seh-, Hör- und Lungenfunktionstests sowie ein Belastungs-EKG dazu. Die Ausschlussgründe unterscheiden sich.

Beim Sehen gibt es klare Zahlen. In Schleswig-Holstein sind ohne Sehhilfe mindestens 50 Prozent je Auge nötig, bis 20 Jahre, danach 30 Prozent. In Berlin gilt unkorrigiert ein Fernvisus von 0,5 bis 20 Jahre, danach 0,3, auf einem Auge. Rheinland-Pfalz verlangt ohne Brille 0,3 ab 20 Jahren, korrigierbar auf 1,0.

LandOhne SehhilfeHinweis
Schleswig-Holsteinmindestens 50 % je Auge (unter 20 Jahre), 30 % (ab 20)Räumliches Sehen, keine Farbsinnstörungen
BerlinFernvisus 0,5 (unter 20 Jahre), 0,3 (ab 20) auf einem AugeKorrigiert mindestens 0,8 auf einem Auge
Rheinland-Pfalz0,5 (unter 20 Jahre), 0,3 (ab 20) je AugeKorrigierbar auf 0,8 beziehungsweise 1,0, Astigmatismus bis ±2,5 dpt
Sehanforderungen ohne Sehhilfe, belegt für drei Länder

Tattoos: je nach Lage und Motiv

Tattoos schließen nicht pauschal aus. Die Länder prüfen Lage und Motiv. Die Regeln sind sehr unterschiedlich, deshalb lohnt der Blick auf dein Land.

  • Baden-Württemberg: Hals und Gesicht sind nicht erlaubt. Sichtbare Stellen müssen dezent sein, Hände nur dezent.
  • Bayern: Unterarme sind möglich, sie müssen im Dienst abgedeckt werden. Kopf, Hals und Hände sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Schleswig-Holstein: An Händen, Handgelenken, Gesicht, Kopf und Hals sind keine Tattoos erlaubt.
  • Hamburg: Keine Tätowierungen, die bei der Uniform sichtbar sind.
  • Sachsen: Keine im Dienst sichtbaren Tätowierungen. Jedes Tattoo führt zu einer Einzelfallprüfung.

Führerschein und Schwimmen

Die Klasse B ist fast überall Pflicht, aber nicht immer zur Bewerbung. Bayern verlangt sie erst bis Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts, Hessen am Tag der Einstellung. Nordrhein-Westfalen fordert den Nachweis für Schaltgetriebe bis zum 1. April des Einstellungsjahres.

Beim Schwimmen ist das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze am häufigsten verlangt. Brandenburg akzeptiert ein Bronzeabzeichen, das zum Einstellungstermin nicht älter als drei Jahre ist. Baden-Württemberg verzichtet auf das Abzeichen und verlangt eine Schwimmleistung von 200 Metern, für Männer in 6:00 und für Frauen in 6:40 Minuten.

Führungszeugnis und Vorstrafen

Die Länder unterscheiden, welche Verfahren zählen. Manche prüfen nur Verurteilungen, andere auch laufende Ermittlungen.

  • Sachsen: Eine Vorstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe schließt aus. Darunter gibt es eine Einzelfallprüfung.
  • Schleswig-Holstein: Keine gerichtlichen Vorstrafen. Alle aktuellen und vergangenen Straf- und Ermittlungsverfahren musst du angeben.
  • Baden-Württemberg: Nicht vorbestraft und das Punktekonto in Flensburg nicht belastet. Ermittlungsverfahren und Verkehrsdelikte werden bei der charakterlichen Eignung geprüft.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Führungszeugnis wird im Auskunftsverfahren nach dem bestandenen Auswahlverfahren angefordert.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat die Polizei?

Du brauchst je nach Land die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit, einen Schulabschluss, der zur Laufbahn passt, und die polizeiärztliche Tauglichkeit. Das Höchstalter und die Mindestgröße unterscheiden sich stark. Der Check oben zeigt dir die Grenzen für dein Land.

Darf ich mit Tattoos zur Polizei?

Ja, in den meisten Ländern sind Tattoos nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sind Motiv und Lage: Sichtbare Stellen wie Hals, Gesicht, Hände oder Kopf sind in mehreren Ländern nicht erlaubt. Inhalte gegen die freiheitliche Grundordnung schließen aus, so ausdrücklich in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Muss ich vor der Bewerbung einen Führerschein haben?

Meist nicht. In mehreren Ländern musst du die Klasse B erst bis zum Einstellungstag oder bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts nachweisen. Bei der Bundespolizei reicht der Nachweis bis zum Abschluss des Grundstudiums beziehungsweise der Ausbildung.

Wie groß muss ich bei der Polizei sein?

Die belegten Grenzen liegen zwischen 155 und 163 Zentimetern. Mehrere Länder haben keine feste Grenze. Die Übersicht auf der Seite Mindestgröße zeigt alle Länder einzeln.

Welcher Schulabschluss reicht für die Polizei?

Im mittleren Dienst reichen meist die Mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Im gehobenen Dienst brauchst du in der Regel Abitur oder Fachhochschulreife, in einigen Ländern geht auch eine Meisterprüfung.

Welche Staatsangehörigkeit brauche ich?

In den meisten Ländern reicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates. Bayern verlangt die deutsche Staatsangehörigkeit. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nehmen auch Bewerbende mit Niederlassungserlaubnis, andere Länder nur mit Ausnahmegenehmigung.