PolizeiGehobener DienstVoraussetzungen
Polizei gehobener Dienst Voraussetzungen: Abitur und Alter je Land
Der gehobene Dienst der Polizei ist ein duales Studium. Die Voraussetzungen stehen je Land fest, und der Schulabschluss ist der wichtigste Punkt.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20267 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Alle 17 Dienstherren im gehobenen Dienst
Im gehobenen Dienst stellen alle 17 Dienstherren ein. Die Tabelle zeigt Mindestalter, Höchstalter und Schulabschluss im belegten Wortlaut. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.
| Dienstherr | Mindestalter | Höchstalter | Schulabschluss |
|---|---|---|---|
| Bundespolizei | keine Angabe | bis 33 Jahre | Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur), auch kurz vor dem Erwerb |
| Polizei Baden-Württemberg | 16,5 Jahre am Einstellungstag | bis 33 Jahre | Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss |
| Polizei Bayern | 17 Jahre am Einstellungstag | bis 30 Jahre | Unbeschränkte Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, oder Meisterprüfung mit Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule |
| Polizei Berlin | keine Angabe | bis 41 Jahre | Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand |
| Polizei Brandenburg | 16 Jahre am Tag der Einstellung | bis 35 Jahre | Hochschulzugangsberechtigung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder gleichwertig) |
| Polizei Bremen | keine Angabe | keine Grenze | keine Angabe |
| Polizei Hamburg | 16 Jahre am Tag der Einstellung | bis 36 Jahre | Abitur, studierfähige Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand (z. B. Meisterbrief, Fachwirt) |
| Polizei Hessen | keine Angabe | keine Angabe | Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Realschulabschluss mit mind. dreijähriger anerkannter Berufsausbildung (Abschlussnote 2,5 oder besser) |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | Mindestens 16 Jahre | keine Angabe | Hochschulzugangsberechtigung mindestens für einen Bachelorstudiengang, z. B. Abitur oder Fachhochschulreife |
| Polizei Niedersachsen | Kein Mindestalter | bis 31 Jahre | Für das Studium brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung, also Abitur, Fachhochschulreife oder eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung. Ohne sie gibt es Umwege, etwa mit Realschulabschluss über die zweijährige Fachoberschule mit Praktikantenvertrag, mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und einem einjährigen Praktikum oder mit Sekundarabschluss I, Berufsausbildung und Fachoberschule Klasse 12. |
| Polizei NRW | 16 Jahre | bis 36 Jahre | Du brauchst das Abitur, einen gleichwertigen Bildungsstand wie die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung, dann mit Zugangsprüfung der Hochschule. Zusätzlich brauchst du Englischkenntnisse: sechs Jahre Schulenglisch oder das Niveau B1. |
| Polizei Rheinland-Pfalz | 18 Jahre zum Studienbeginn | bis 33 Jahre | Abitur oder Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in RLP (Deutsch mind. ausreichend); Meister, Fachwirt, Techniker; abgeschlossene Berufsausbildung (Ø 2,5 oder besser) + mind. 2 Jahre Berufstätigkeit |
| Polizei Saarland | keine Angabe | bis 36 Jahre | Abitur bzw. schulischer Teil der Fachhochschulreife, oder anerkannte Berufsausbildung (Note mindestens 3,0) plus mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Beruf, verwandten Beruf oder im Polizeilichen Ordnungsdienst des Saarlandes |
| Polizei Sachsen | 16 Jahre (vollendet) | bis 34 Jahre | Allgemeine oder fachgebundene (Fach-)Hochschulreife, berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) oder gleichwertiger Abschluss; beruflich Qualifizierte nach § 17 Abs. 5 SächsHSFG mit Beratungsgespräch |
| Polizei Sachsen-Anhalt | 16 Jahre am Tag der Einstellung | bis 36 Jahre | Zum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand |
| Polizei Schleswig-Holstein | Du musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein. | bis 46 Jahre | Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), Abitur oder anderer Nachweis einer Studienbefähigung (z. B. Meisterbrief, Fachwirt) |
| Polizei Thüringen | keine Angabe | bis 34 Jahre | Zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand |
Schulabschluss: Abitur oder Fachhochschulreife
Die Regel für das Studium ist die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Die Länder erkennen aber auch andere Wege an, wenn sie gleichwertig sind.
- Nordrhein-Westfalen: Abitur oder gleichwertiger Bildungsstand, alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung und Zugangsprüfung.
- Hessen: Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Realschulabschluss mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung und einer Abschlussnote von 2,5 oder besser.
- Saarland: Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife, alternativ eine Berufsausbildung mit Note 3,0 und zwei Jahren Berufspraxis.
- Sachsen: Hochschulreife, Fachhochschulreife oder berufliche Aufstiegsfortbildung wie Meister oder Fachwirt.
Höchstalter je Land
Das Höchstalter liegt im gehobenen Dienst zwischen 30 und 46 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Niedersachsen 31 Jahre und Baden-Württemberg 33 Jahre. Schleswig-Holstein lässt noch keine 47 Jahre zu, also bis 46 Jahre.
Die Bundespolizei nennt 33 Jahre. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat, kann bis 41 Jahre eingestellt werden. Bremen hat keine eigene Grenze, für die Verbeamtung gilt aber die Haushaltsregel bis 44 Jahre.
Mindestalter
Das Mindestalter liegt im gehobenen Dienst meist bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre am Einstellungstag. Baden-Württemberg nennt 16,5 Jahre. Rheinland-Pfalz verlangt 18 Jahre zum Studienbeginn. Niedersachsen nennt kein Mindestalter.
Häufige Fragen
Welcher Schulabschluss brauche ich für den gehobenen Dienst der Polizei?
In den meisten Ländern brauchst du das Abitur oder die Fachhochschulreife. Einige Länder lassen auch eine Meisterprüfung, einen Fachwirt oder einen gleichwertigen Bildungsstand zu. Der belegte Wortlaut steht in der Tabelle.
Kann ich ohne Abitur zur Polizei im gehobenen Dienst?
In einigen Ländern ja. Nordrhein-Westfalen verlangt eine Berufsausbildung mit Berufserfahrung und eine Zugangsprüfung. Hessen nennt den Realschulabschluss mit dreijähriger Ausbildung und einer Note von 2,5 oder besser.
Wie alt darf ich beim Studienstart bei der Polizei sein?
Die belegten Höchstaltersgrenzen liegen zwischen 30 und 46 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Berlin 41 Jahre am Studienbeginn und Schleswig-Holstein noch keine 47 Jahre. Die Bundespolizei lässt mit Berufsausbildung und Berufserfahrung bis 41 Jahre zu.
Gibt es ein Mindestalter für das Polizeistudium?
Meist liegt es bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre, Baden-Württemberg 16,5 Jahre und Rheinland-Pfalz 18 Jahre zum Studienbeginn. Niedersachsen nennt kein Mindestalter.