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PolizeiGehobener DienstVoraussetzungen

Polizei gehobener Dienst Voraussetzungen: Abitur und Alter je Land

Der gehobene Dienst der Polizei ist ein duales Studium. Die Voraussetzungen stehen je Land fest, und der Schulabschluss ist der wichtigste Punkt.

Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20267 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Für den gehobenen Dienst brauchst du in den meisten Ländern das Abitur oder die Fachhochschulreife. Einige Länder lassen einen Weg über Berufsausbildung, Meisterprüfung oder Zugangsprüfung zu. Das Höchstalter liegt zwischen 30 und 46 Jahren. Alle 17 Dienstherren bilden im gehobenen Dienst aus.

Alle 17 Dienstherren im gehobenen Dienst

Im gehobenen Dienst stellen alle 17 Dienstherren ein. Die Tabelle zeigt Mindestalter, Höchstalter und Schulabschluss im belegten Wortlaut. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.

DienstherrMindestalterHöchstalterSchulabschluss
Bundespolizeikeine Angabebis 33 JahreAllgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur), auch kurz vor dem Erwerb
Polizei Baden-Württemberg16,5 Jahre am Einstellungstagbis 33 JahreAbitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Polizei Bayern17 Jahre am Einstellungstagbis 30 JahreUnbeschränkte Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, oder Meisterprüfung mit Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule
Polizei Berlinkeine Angabebis 41 JahreHochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand
Polizei Brandenburg16 Jahre am Tag der Einstellungbis 35 JahreHochschulzugangsberechtigung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder gleichwertig)
Polizei Bremenkeine Angabekeine Grenzekeine Angabe
Polizei Hamburg16 Jahre am Tag der Einstellungbis 36 JahreAbitur, studierfähige Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand (z. B. Meisterbrief, Fachwirt)
Polizei Hessenkeine Angabekeine AngabeAbitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Realschulabschluss mit mind. dreijähriger anerkannter Berufsausbildung (Abschlussnote 2,5 oder besser)
Polizei Mecklenburg-VorpommernMindestens 16 Jahrekeine AngabeHochschulzugangsberechtigung mindestens für einen Bachelorstudiengang, z. B. Abitur oder Fachhochschulreife
Polizei NiedersachsenKein Mindestalterbis 31 JahreFür das Studium brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung, also Abitur, Fachhochschulreife oder eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung. Ohne sie gibt es Umwege, etwa mit Realschulabschluss über die zweijährige Fachoberschule mit Praktikantenvertrag, mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und einem einjährigen Praktikum oder mit Sekundarabschluss I, Berufsausbildung und Fachoberschule Klasse 12.
Polizei NRW16 Jahrebis 36 JahreDu brauchst das Abitur, einen gleichwertigen Bildungsstand wie die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung, dann mit Zugangsprüfung der Hochschule. Zusätzlich brauchst du Englischkenntnisse: sechs Jahre Schulenglisch oder das Niveau B1.
Polizei Rheinland-Pfalz18 Jahre zum Studienbeginnbis 33 JahreAbitur oder Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in RLP (Deutsch mind. ausreichend); Meister, Fachwirt, Techniker; abgeschlossene Berufsausbildung (Ø 2,5 oder besser) + mind. 2 Jahre Berufstätigkeit
Polizei Saarlandkeine Angabebis 36 JahreAbitur bzw. schulischer Teil der Fachhochschulreife, oder anerkannte Berufsausbildung (Note mindestens 3,0) plus mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Beruf, verwandten Beruf oder im Polizeilichen Ordnungsdienst des Saarlandes
Polizei Sachsen16 Jahre (vollendet)bis 34 JahreAllgemeine oder fachgebundene (Fach-)Hochschulreife, berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) oder gleichwertiger Abschluss; beruflich Qualifizierte nach § 17 Abs. 5 SächsHSFG mit Beratungsgespräch
Polizei Sachsen-Anhalt16 Jahre am Tag der Einstellungbis 36 JahreZum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand
Polizei Schleswig-HolsteinDu musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein.bis 46 JahreFachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), Abitur oder anderer Nachweis einer Studienbefähigung (z. B. Meisterbrief, Fachwirt)
Polizei Thüringenkeine Angabebis 34 JahreZu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand
Voraussetzungen im gehobenen Dienst je Land, belegt

Schulabschluss: Abitur oder Fachhochschulreife

Die Regel für das Studium ist die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Die Länder erkennen aber auch andere Wege an, wenn sie gleichwertig sind.

  • Nordrhein-Westfalen: Abitur oder gleichwertiger Bildungsstand, alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung und Zugangsprüfung.
  • Hessen: Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Realschulabschluss mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung und einer Abschlussnote von 2,5 oder besser.
  • Saarland: Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife, alternativ eine Berufsausbildung mit Note 3,0 und zwei Jahren Berufspraxis.
  • Sachsen: Hochschulreife, Fachhochschulreife oder berufliche Aufstiegsfortbildung wie Meister oder Fachwirt.

Höchstalter je Land

Das Höchstalter liegt im gehobenen Dienst zwischen 30 und 46 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Niedersachsen 31 Jahre und Baden-Württemberg 33 Jahre. Schleswig-Holstein lässt noch keine 47 Jahre zu, also bis 46 Jahre.

Die Bundespolizei nennt 33 Jahre. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat, kann bis 41 Jahre eingestellt werden. Bremen hat keine eigene Grenze, für die Verbeamtung gilt aber die Haushaltsregel bis 44 Jahre.

Mindestalter

Das Mindestalter liegt im gehobenen Dienst meist bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre am Einstellungstag. Baden-Württemberg nennt 16,5 Jahre. Rheinland-Pfalz verlangt 18 Jahre zum Studienbeginn. Niedersachsen nennt kein Mindestalter.

Häufige Fragen

Welcher Schulabschluss brauche ich für den gehobenen Dienst der Polizei?

In den meisten Ländern brauchst du das Abitur oder die Fachhochschulreife. Einige Länder lassen auch eine Meisterprüfung, einen Fachwirt oder einen gleichwertigen Bildungsstand zu. Der belegte Wortlaut steht in der Tabelle.

Kann ich ohne Abitur zur Polizei im gehobenen Dienst?

In einigen Ländern ja. Nordrhein-Westfalen verlangt eine Berufsausbildung mit Berufserfahrung und eine Zugangsprüfung. Hessen nennt den Realschulabschluss mit dreijähriger Ausbildung und einer Note von 2,5 oder besser.

Wie alt darf ich beim Studienstart bei der Polizei sein?

Die belegten Höchstaltersgrenzen liegen zwischen 30 und 46 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Berlin 41 Jahre am Studienbeginn und Schleswig-Holstein noch keine 47 Jahre. Die Bundespolizei lässt mit Berufsausbildung und Berufserfahrung bis 41 Jahre zu.

Gibt es ein Mindestalter für das Polizeistudium?

Meist liegt es bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre, Baden-Württemberg 16,5 Jahre und Rheinland-Pfalz 18 Jahre zum Studienbeginn. Niedersachsen nennt kein Mindestalter.