BaPsyVoraussetzungen
BaPsy Voraussetzungen: wer teilnehmen darf und was gilt
Der BaPsy-DGPs steht allen mit Hochschulzugangsberechtigung offen, die Psychologie studieren wollen. Hier steht, was du brauchst, was es kostet und was am Testtag zählt.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20266 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Wer teilnehmen darf
Der Test richtet sich an alle, die ein Bachelorstudium Psychologie anstreben. Diese Punkte musst du erfüllen.
Teilnahme
Schülerinnen und Schüler der Vorabiturklassen dürfen schon antreten. So trennen sie Abiturprüfung und Test zeitlich.
Freiwillig und keine Zulassungsvoraussetzung
Der BaPsy-DGPs ist ein freiwilliger Studieneignungstest. Er ist keine formale Zulassungsvoraussetzung für das Studium. An vielen deutschen Hochschulen bringt er Zusatzpunkte zur Abiturnote.
- Studieneignungstest
- Der Test zeigt, wie gut jemand für das Psychologiestudium geeignet ist. Er prüft Textverständnis in Deutsch und Englisch, Mathematikkenntnisse und kognitive Fähigkeiten.
Minderjährige
Wer noch minderjährig ist, braucht am Testtag die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten.
Nachteilsausgleich beantragen
Wenn du wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung den Test nicht in der vorgesehenen Form ablegen kannst, beantragst du einen Nachteilsausgleich. Er betrifft nur die Umstände oder die Form der Durchführung, nie die Inhalte. Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit allein begründet keinen Anspruch, und einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Ausgleichs gibt es nicht.
Antrag stellen
Im persönlichen Portal, mit einem formlosen Schreiben. Darin beschreibst du, wie sich die Beeinträchtigung auswirkt und welche Maßnahmen du dir wünschst.Gutachten beilegen
Ein ärztliches oder psychologisches Fachgutachten mit Diagnose und Auswirkung auf den Test, nicht älter als sechs Monate.Frist einhalten
Für Mai-Termine bis zum 15. Februar, für November-Termine bis zum 15. August.Entscheidung
Die Studientestkommission der DGPs entscheidet per E-Mail. Gegen die Entscheidung kannst du innerhalb von zehn Tagen Einspruch einlegen.Unterstützung am Testort
Wenn du dort Unterstützung brauchst, meldest du dich spätestens 14 Tage vor dem Termin.
Über die Zulassung zum Test entscheidet das ZwpD der TransMIT GmbH. Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Studientestkommission der DGPs.
Zahlung und Anmeldung
Die Anmeldung läuft online. Sie ist erst abgeschlossen, wenn die Zahlung eingegangen ist. Bezahlen kannst du mit VISA, MasterCard, Apple Pay, Google Pay oder Link. Innerhalb von 14 Tagen kannst du die Online-Anmeldung im persönlichen Konto widerrufen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Teilnahme | 100 € |
| Umbuchung von Ort, Termin oder Uhrzeit, je Vorgang | 15 € |
| Neuausstellung des Zertifikats | 15 € |
Was du am Testtag brauchst
Den Test legst du an einem Testort vor Ort ab, im Testsaal. Angemeldet wird online, getestet wird nicht online. Das Einladungsschreiben erscheint etwa vier Wochen vor dem Termin im Portal.
Mitbringen
Häufige Fragen
Wer darf am BaPsy-DGPs teilnehmen?
Teilnehmen kann, wer ein Bachelorstudium Psychologie anstrebt und eine allgemeine, besondere oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder sie im laufenden oder folgenden Schuljahr erwirbt. Auch Schülerinnen und Schüler der Vorabiturklassen dürfen schon antreten.
Muss ich am BaPsy teilnehmen?
Nein. Der Test ist freiwillig und keine formale Zulassungsvoraussetzung. Er kann aber an vielen Hochschulen deine Auswahlnote verbessern.
Dürfen Minderjährige am BaPsy teilnehmen?
Ja. Minderjährige brauchen am Testtag die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten. Ohne sie geht es am Testtag nicht.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Du stellst den Antrag im persönlichen Portal, mit einem formlosen Schreiben und einem Fachgutachten, das nicht älter als sechs Monate ist. Über den Antrag entscheidet die Studientestkommission der DGPs.
Was kostet die Teilnahme am BaPsy?
Die Teilnahme kostet 100 € einschließlich Mehrwertsteuer. Eine Umbuchung von Ort, Termin oder Uhrzeit kostet 15 € je Vorgang. Wer nicht erscheint, bekommt die Gebühr nicht zurück.