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Mindestgröße Polizei: welche Grenze dein Land hat
Die Mindestgröße ist in der Polizei kein einheitlicher Wert. Jedes Land legt sie selbst fest, und manche verzichten ganz darauf.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20265 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Alle 17 Dienstherren im Vergleich
Die Tabelle zeigt die Grenze je Dienstherr und den belegten Wortlaut dazu. Bayern hat keine Angabe zur Mindestgröße, deshalb steht dort „keine Angabe“. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.
| Dienstherr | Mindestgröße | Belegter Wortlaut |
|---|---|---|
| Bundespolizei | keine Grenze | Keine Mindestgröße |
| Polizei Baden-Württemberg | 160 cm | 160 cm für alle; bis 150 cm mit bestandenem Testverfahren (Handhabung Führungs- und Einsatzmittel) |
| Polizei Bayern | keine Angabe | keine Angabe |
| Polizei Berlin | keine Grenze | Keine Mindestgröße |
| Polizei Brandenburg | keine Grenze | Keine Mindestgröße |
| Polizei Bremen | keine Grenze | Keine Mindestgröße |
| Polizei Hamburg | 158 cm | 158 cm (keine Unterscheidung nach Geschlecht genannt) |
| Polizei Hessen | 155 cm | Du musst mindestens 155 cm groß sein, für Frauen und Männer gleich; die Körpergröße darf höchstens 205 cm betragen. |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | keine Grenze | Keine Mindestgröße |
| Polizei Niedersachsen | keine Grenze | Keine Mindestgrößen-Prüfung mehr: Mindestkörperlängentest (bisher bei unter 163 cm) entfallen, körperliche Anforderungen unabhängig von der Körpergröße |
| Polizei NRW | 163 cm | Grundsätzlich 163 cm für Frauen und Männer; darunter Nachweis über den Mindestgrößentest möglich |
| Polizei Rheinland-Pfalz | 162 cm | Du musst mindestens 1,62 m groß sein, für Frauen und Männer gleich. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn die körperliche Gesamtkonstitution passt. |
| Polizei Saarland | 162 cm | 162 cm für alle; darunter Körpereignungstest vor dem Auswahlverfahren (6 Übungen) |
| Polizei Sachsen | 160 cm | 160 cm für alle |
| Polizei Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe |
| Polizei Schleswig-Holstein | 160 cm | 1,60 m für alle Bewerbenden |
| Polizei Thüringen | 160 cm | Du musst mindestens 160 cm groß sein, für Frauen und Männer gleich. Ausnahmen kann im Einzelfall das Innenministerium zulassen. |
Unter der Grenze: Zusatztest statt Ausschluss
Drei Länder lassen Bewerbende unter ihrer Grenze nicht sofort fallen. Sie prüfen die Eignung in einem Test.
- Polizei Baden-Württemberg: 160 cm für alle; bis 150 cm mit bestandenem Testverfahren (Handhabung Führungs- und Einsatzmittel)
- Polizei NRW: Grundsätzlich 163 cm für Frauen und Männer; darunter Nachweis über den Mindestgrößentest möglich
- Polizei Saarland: 162 cm für alle; darunter Körpereignungstest vor dem Auswahlverfahren (6 Übungen)
Länder ohne feste Mindestgröße
Diese Dienstherren nennen keine Mindestgröße: Bundespolizei, Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Bremen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen.
Niedersachsen hat den Mindestkörperlängentest gestrichen. Die körperlichen Anforderungen gelten dort unabhängig von der Körpergröße. Für Polizei Bayern, Polizei Sachsen-Anhalt gibt es keine belegte Angabe.
Höchstgröße: nur ein Land nennt eine
Polizei Hessen nennt 205 cm als Höchstgröße. Die anderen belegten Angaben nennen keine Obergrenze.
Häufige Fragen
Wie groß muss man bei der Polizei sein?
Die belegten Mindestgrößen liegen zwischen 155 und 163 Zentimetern. In den Ländern mit einer Grenze gilt sie meist für Frauen und Männer gleich. Mehrere Länder verlangen keine Mindestgröße.
Gibt es bei der Bundespolizei eine Mindestgröße?
Nein. Die Bundespolizei nennt keine Mindestgröße. Entscheidend sind die übrigen Voraussetzungen wie Alter, Schulabschluss und die polizeiärztliche Untersuchung.
Was passiert, wenn ich unter der Mindestgröße liege?
In Baden-Württemberg kannst du bis 150 Zentimeter kommen, wenn du das Testverfahren bestehst. Nordrhein-Westfalen prüft mit einem Mindestgrößentest, das Saarland mit einem Körpereignungstest aus sechs Übungen.
Gibt es bei der Polizei eine Höchstgröße?
Nur Hessen nennt eine belegte Höchstgröße von 205 Zentimetern. Die übrigen Länder nennen in den belegten Angaben keine Obergrenze.