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PolizeiMittlerer DienstVoraussetzungen

Polizei mittlerer Dienst Voraussetzungen: Schulabschluss und Alter je Land

Der mittlere Dienst ist die Ausbildung der Polizei für den Schulabschluss der mittleren Reife und für Menschen mit Berufsausbildung. Die Regeln unterscheiden sich je Land.

Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20266 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Im mittleren Dienst brauchst du meist die Mittlere Reife. Alternativ reicht in den meisten Ländern ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Das Höchstalter liegt je Land zwischen 30 und 47 Jahren. Sechs Länder stellen im mittleren Dienst nicht ein.

Alle Länder mit mittlerem Dienst

Die Tabelle zeigt die elf Dienstherren, die im mittleren Dienst einstellen. Der Schulabschluss steht im belegten Wortlaut. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.

DienstherrMindestalterHöchstalterSchulabschluss
BundespolizeiDu musst bei der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein.keine AngabeRealschulabschluss/mittlere Reife (auch kurz vor dem Abschluss) oder Hauptschulabschluss mit danach abgeschlossener mindestens zweijähriger anerkannter Berufsausbildung
Polizei Baden-Württembergkeine Angabebis 32 JahreMittlerer Bildungsabschluss (oder gleichwertig anerkannt); Abitur/Fachhochschulreife ebenfalls möglich
Polizei Bayern17 Jahre am Einstellungstagbis 30 JahreQualifizierender Abschluss der Haupt-/Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mittlerer Schulabschluss oder höherwertiger Schulabschluss
Polizei BerlinMit erweiterter Berufsbildungsreife oder gleichwertigem Abschluss musst du am Einstellungstag mindestens 15 Jahre und 8 Monate alt sein. Wer nur die Berufsbildungsreife hat, kann sich mit abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit bewerben; dann gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.bis 40 JahreErweiterte Berufsbildungsreife (ehem. erweiterter Hauptschulabschluss) oder gleichwertig; alternativ Berufsbildungsreife + abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung + mind. 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit (dann Mindestalter 30)
Polizei Brandenburg16 Jahre am Tag der Einstellungbis 35 JahreFachoberschulreife/Realschulabschluss/mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig; alternativ (erweiterte) Berufsbildungsreife bzw. (erweiterter) Hauptschulabschluss plus abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung
Polizei Hamburg16 Jahre am Tag der Einstellungbis 36 JahreESA (Hauptschulabschluss) mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss)
Polizei Mecklenburg-Vorpommern16 Jahrekeine AngabeMittlere Reife; oder Berufsreife + förderliche abgeschlossene Berufsausbildung; oder Berufsreife + Ausbildung in öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis; oder gleichwertig
Polizei Sachsen16 Jahre (vollendet)bis 34 JahreRealschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand (am Tag der Einstellung)
Polizei Sachsen-AnhaltDu musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein.keine AngabeRealschulabschluss; oder Hauptschulabschluss mit für die Laufbahn qualifizierender Berufsausbildung oder mit öffentlich-rechtlicher Ausbildung; oder gleichwertiger Bildungsstand
Polizei Schleswig-HolsteinDu musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein.bis 47 JahreMindestens ESA (Hauptschulabschluss) mit abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss); laut § 7 PolLVO auch gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Polizei Thüringenkeine Angabebis 34 JahreMindestens Realschulabschluss; oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder öffentlich-rechtlicher Ausbildung; oder gleichwertiger Bildungsstand
Voraussetzungen im mittleren Dienst je Land, belegt

Schulabschluss: Mittlere Reife oder Hauptschule mit Ausbildung

Im mittleren Dienst gibt es zwei typische Wege. Der erste ist die Mittlere Reife, also der Realschulabschluss. Der zweite ist der Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Die Länder formulieren das unterschiedlich. Berlin und Brandenburg nennen die erweiterte Berufsbildungsreife. Hamburg verlangt den ESA mit mindestens zweijähriger Ausbildung. Thüringen und Sachsen-Anhalt nennen zusätzlich gleichwertige Bildungsstände.

Höchstalter je Land

Das Höchstalter liegt im mittleren Dienst zwischen 30 und 47 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Baden-Württemberg 32 Jahre und Brandenburg 35 Jahre. Schleswig-Holstein nennt noch keine 47 Jahre und 6 Monate am Tag der Einstellung.

In Brandenburg steigt die Grenze mit abgeschlossener Berufsausbildung und anerkannter Berufspraxis auf 37 Jahre. Hamburg lässt im Einzelfall Ausnahmen zu.

Mindestalter

Das Mindestalter liegt im mittleren Dienst meist bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre am Einstellungstag. Berlin lässt mit erweiterter Berufsbildungsreife 15 Jahre und 8 Monate zu.

Länder ohne mittleren Dienst

Diese Länder stellen im mittleren Dienst nicht ein. Wer dort einsteigen will, bewirbt sich für den gehobenen Dienst.

Häufige Fragen

Welcher Schulabschluss reicht für den mittleren Dienst der Polizei?

Meist reicht die Mittlere Reife. Alternativ genügt in den meisten Ländern ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die genaue Formulierung unterscheidet sich je Land, deshalb steht der belegte Wortlaut in der Tabelle.

Kann ich mit Hauptschulabschluss zur Polizei im mittleren Dienst?

Ja, in mehreren Ländern, wenn du zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Bayern verlangt eine qualifizierende Haupt- oder Mittelschule mit Berufsausbildung. Hamburg setzt den ESA mit mindestens zweijähriger Ausbildung voraus.

Wie alt darf ich für den mittleren Dienst bei der Polizei sein?

Die belegten Höchstaltersgrenzen liegen zwischen 30 und 47 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Brandenburg 35 Jahre und Schleswig-Holstein 47 Jahre. Brandenburg lässt mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis bis 37 Jahre zu.

Welche Länder bilden im mittleren Dienst nicht aus?

Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland stellen im mittleren Dienst nicht ein. Dort kannst du nur den gehobenen Dienst wählen.