PolizeiMittlerer DienstVoraussetzungen
Polizei mittlerer Dienst Voraussetzungen: Schulabschluss und Alter je Land
Der mittlere Dienst ist die Ausbildung der Polizei für den Schulabschluss der mittleren Reife und für Menschen mit Berufsausbildung. Die Regeln unterscheiden sich je Land.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20266 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Alle Länder mit mittlerem Dienst
Die Tabelle zeigt die elf Dienstherren, die im mittleren Dienst einstellen. Der Schulabschluss steht im belegten Wortlaut. Ein Klick auf den Namen führt zur Seite des Landes.
| Dienstherr | Mindestalter | Höchstalter | Schulabschluss |
|---|---|---|---|
| Bundespolizei | Du musst bei der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein. | keine Angabe | Realschulabschluss/mittlere Reife (auch kurz vor dem Abschluss) oder Hauptschulabschluss mit danach abgeschlossener mindestens zweijähriger anerkannter Berufsausbildung |
| Polizei Baden-Württemberg | keine Angabe | bis 32 Jahre | Mittlerer Bildungsabschluss (oder gleichwertig anerkannt); Abitur/Fachhochschulreife ebenfalls möglich |
| Polizei Bayern | 17 Jahre am Einstellungstag | bis 30 Jahre | Qualifizierender Abschluss der Haupt-/Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mittlerer Schulabschluss oder höherwertiger Schulabschluss |
| Polizei Berlin | Mit erweiterter Berufsbildungsreife oder gleichwertigem Abschluss musst du am Einstellungstag mindestens 15 Jahre und 8 Monate alt sein. Wer nur die Berufsbildungsreife hat, kann sich mit abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit bewerben; dann gilt ein Mindestalter von 30 Jahren. | bis 40 Jahre | Erweiterte Berufsbildungsreife (ehem. erweiterter Hauptschulabschluss) oder gleichwertig; alternativ Berufsbildungsreife + abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung + mind. 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit (dann Mindestalter 30) |
| Polizei Brandenburg | 16 Jahre am Tag der Einstellung | bis 35 Jahre | Fachoberschulreife/Realschulabschluss/mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig; alternativ (erweiterte) Berufsbildungsreife bzw. (erweiterter) Hauptschulabschluss plus abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung |
| Polizei Hamburg | 16 Jahre am Tag der Einstellung | bis 36 Jahre | ESA (Hauptschulabschluss) mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss) |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | 16 Jahre | keine Angabe | Mittlere Reife; oder Berufsreife + förderliche abgeschlossene Berufsausbildung; oder Berufsreife + Ausbildung in öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis; oder gleichwertig |
| Polizei Sachsen | 16 Jahre (vollendet) | bis 34 Jahre | Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand (am Tag der Einstellung) |
| Polizei Sachsen-Anhalt | Du musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein. | keine Angabe | Realschulabschluss; oder Hauptschulabschluss mit für die Laufbahn qualifizierender Berufsausbildung oder mit öffentlich-rechtlicher Ausbildung; oder gleichwertiger Bildungsstand |
| Polizei Schleswig-Holstein | Du musst am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt sein. | bis 47 Jahre | Mindestens ESA (Hauptschulabschluss) mit abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss); laut § 7 PolLVO auch gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss |
| Polizei Thüringen | keine Angabe | bis 34 Jahre | Mindestens Realschulabschluss; oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder öffentlich-rechtlicher Ausbildung; oder gleichwertiger Bildungsstand |
Schulabschluss: Mittlere Reife oder Hauptschule mit Ausbildung
Im mittleren Dienst gibt es zwei typische Wege. Der erste ist die Mittlere Reife, also der Realschulabschluss. Der zweite ist der Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Die Länder formulieren das unterschiedlich. Berlin und Brandenburg nennen die erweiterte Berufsbildungsreife. Hamburg verlangt den ESA mit mindestens zweijähriger Ausbildung. Thüringen und Sachsen-Anhalt nennen zusätzlich gleichwertige Bildungsstände.
Höchstalter je Land
Das Höchstalter liegt im mittleren Dienst zwischen 30 und 47 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Baden-Württemberg 32 Jahre und Brandenburg 35 Jahre. Schleswig-Holstein nennt noch keine 47 Jahre und 6 Monate am Tag der Einstellung.
In Brandenburg steigt die Grenze mit abgeschlossener Berufsausbildung und anerkannter Berufspraxis auf 37 Jahre. Hamburg lässt im Einzelfall Ausnahmen zu.
Mindestalter
Das Mindestalter liegt im mittleren Dienst meist bei 16 Jahren. Bayern verlangt 17 Jahre am Einstellungstag. Berlin lässt mit erweiterter Berufsbildungsreife 15 Jahre und 8 Monate zu.
Länder ohne mittleren Dienst
Diese Länder stellen im mittleren Dienst nicht ein. Wer dort einsteigen will, bewirbt sich für den gehobenen Dienst.
Häufige Fragen
Welcher Schulabschluss reicht für den mittleren Dienst der Polizei?
Meist reicht die Mittlere Reife. Alternativ genügt in den meisten Ländern ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die genaue Formulierung unterscheidet sich je Land, deshalb steht der belegte Wortlaut in der Tabelle.
Kann ich mit Hauptschulabschluss zur Polizei im mittleren Dienst?
Ja, in mehreren Ländern, wenn du zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Bayern verlangt eine qualifizierende Haupt- oder Mittelschule mit Berufsausbildung. Hamburg setzt den ESA mit mindestens zweijähriger Ausbildung voraus.
Wie alt darf ich für den mittleren Dienst bei der Polizei sein?
Die belegten Höchstaltersgrenzen liegen zwischen 30 und 47 Jahren. Bayern nennt 30 Jahre, Brandenburg 35 Jahre und Schleswig-Holstein 47 Jahre. Brandenburg lässt mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis bis 37 Jahre zu.
Welche Länder bilden im mittleren Dienst nicht aus?
Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland stellen im mittleren Dienst nicht ein. Dort kannst du nur den gehobenen Dienst wählen.