BundeswehrOffiziereGehalt
Offizier Bundeswehr Gehalt: vom Anwärter bis zum Oberst
Offiziere führen Einheiten und tragen Verantwortung. Der Weg beginnt als Offizieranwärter, mit dem Leutnant beginnt die Besoldung nach A 9. Hier siehst du jeden Schritt bis zum Oberst.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20266 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Gehaltsrechner für Offiziere
Der Rechner startet beim Leutnant in A 9. Wähl deine Erfahrungsstufe, dann siehst du Zeile für Zeile, wie der Betrag entsteht.
Marine: Leutnant zur See. Abzeichen: ein silberner Stern.
BezügemitteilungMonat, brutto
- Grundgehalt A 9, Stufe 1 (Gesetz, ab 1. März 2024)
- 3.354,26 €
- Abschlag 3 % ab 1. April 2025
- + 100,63 €
- Abschlag 2,8 % ab 1. Mai 2026
- + 96,74 €
Gezahlt, brutto3.551,63 €
Bundesbesoldungsgesetz, Anlagen I, IV und V. Die Abschläge sind vorläufig, bis das Anpassungsgesetz verkündet ist. Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Familienstand ab und wird hier nicht geschätzt.
Gehaltstabelle der Offiziersdienstgrade
Die Tabelle beginnt bei den Anwärtern, die als Fahnenjunker, Fähnrich und Oberfähnrich geführt werden. Danach folgen die Offiziere vom Leutnant bis zum Oberst. Der Hauptmann und der Oberstleutnant haben je zwei mögliche Besoldungsgruppen, je nach Dienstposten. Diese Beträge sind vorläufig. Der Bund zahlt seit Dezember 2025 Abschläge auf eine Besoldungsanpassung, 3 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und weitere 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026. Im Bundesbesoldungsgesetz stehen deshalb noch die niedrigeren Beträge vom 1. März 2024: Das Gesetz, das die Erhöhung festschreibt, ist bis heute nicht beschlossen.
| Dienstgrad (Heer, Luftwaffe) | Gruppe | Stufe 1 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|
| Fahnenjunker (Anwärter) | A 5 | 2.941,92 € | 3.451,24 € |
| Fähnrich (Anwärter) | A 7 | 3.138,37 € | 3.900,87 € |
| Oberfähnrich (Anwärter) | A 8 | 3.307,17 € | 4.216,64 € |
| Leutnant | A 9 | 3.551,63 € | 4.535,33 € |
| Oberleutnant | A 10 | 3.785,90 € | 5.055,47 € |
| Hauptmann | A 11 / A 12 | 4.295,50 € / 4.589,29 € | 5.611,55 € / 6.157,12 € |
| Stabshauptmann | A 13 | 5.343,23 € | 6.806,11 € |
| Major | A 13 | 5.343,23 € | 6.806,11 € |
| Oberstleutnant | A 14 / A 15 | 5.488,61 € / 6.659,23 € | 7.383,21 € / 8.308 € |
| Oberst | A 16 | 7.323,25 € | 9.229,88 € |
Beförderungszeiten bis zum Leutnant
Als Offizieranwärter wirst du im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad eingestellt. Die frühesten Beförderungen laut Bundeswehr:
- Gefreiter nach drei Monaten, Obergefreiter nach sechs Monaten.
- Fahnenjunker nach zwölf Monaten, Fähnrich nach 21 Monaten, Oberfähnrich nach 30 Monaten.
- Leutnant nach 36 Monaten, nur mit bestandener Offizierprüfung.
Ab der Beförderung zum Leutnant gerechnet sind frühestens Hauptmann nach fünf, Major nach neun und Oberst nach 15 Jahren möglich. Für fliegendes Personal, Kampfschwimmer und das Kommando Spezialkräfte gelten kürzere Fristen.
Die Zeiten sind die frühestmöglichen. Sie sind keine feste Zusage.
Studium und Verpflichtung
Das Studium an einer Universität der Bundeswehr setzt eine Dienstverpflichtung von mindestens 13 Jahren voraus. In der Regel sind es 13 Jahre. Im Heer dauert der Weg bis zum Leutnant drei Jahre, danach folgt die Zugführerausbildung.
Häufige Fragen
Was verdient ein Leutnant bei der Bundeswehr?
Ein Leutnant ist in A 9 eingestuft. In Stufe 1 sind das 3.551,63 € brutto im Monat, in Stufe 8 4.535,33 €. Der Betrag ist vorläufig, weil die Abschläge gelten.
Wie lange verpflichtet man sich als Offizier?
Beim Studium an einer Universität der Bundeswehr sind es in der Regel 13 Jahre. Als Pilotin oder Pilot liegt die Regelverpflichtungszeit bei 16 Jahren. Die genaue Zeit legt die Bundeswehr je nach Ausbildungsfortschritt fest.
Was verdient ein Offizieranwärter?
Als Offizieranwärterin oder -anwärter startest du im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad in A 3, mit 2.866,27 € brutto in Stufe 1. Mit der Beförderung zum Fahnenjunker steigst du in A 5 ein.
Wie schnell wird man Leutnant?
Frühestens nach 36 Monaten, und nur mit bestandener Offizierprüfung. Wer durchfällt, kann sie einmal wiederholen. Für den Weg bis dahin gelten die Fristen aus dem Abschnitt zur Beförderung.