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Polizei Bewerbung: Fristen und Termine je Land
Wer zur Polizei will, bewirbt sich bei einem Land oder beim Bund. Die Fristen und Termine unterscheiden sich stark, deshalb lohnt sich der Blick auf dein Wunschland.
Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20268 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Der Bewerbungsweg: meist online
Fast alle Dienstherren nehmen Bewerbungen online an. Die Wege unterscheiden sich in den Details:
- Bundespolizei: Registrierung mit E-Mail-Adresse auf komm-zur-bundespolizei.de, dann Bewerbungsformular und Unterlagen. Eine gleichzeitige Bewerbung für mittleren und gehobenen Dienst ist möglich.
- Baden-Württemberg: Online über das Bewerbungsportal der Polizei BW.
- Hamburg: Erst eine Online-Kurzbewerbung, dann Zugangsdaten für den Onlinetest, den du innerhalb von höchstens 10 Tagen ablegst.
- Bayern: Im gehobenen Dienst zweifach. Du meldest dich zum Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses an und bewirbst dich zusätzlich beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
- Nordrhein-Westfalen: Online über das Jobportal. Ärztliche Zusatzformulare gehen per Post an das LAFP in Münster.
- Rheinland-Pfalz: Nur online. Schriftliche Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Fristen und Einstellungstermine je Land
Die Tabelle zeigt, wann ein Land einstellt und bis wann du dich bewerben kannst. Wo ein Termin fehlt, nennt das Land keinen belegten Wert.
| Dienstherr | Einstellungstermin | Bewerbungsfrist |
|---|---|---|
| Bundespolizei | Einstieg im März und im September | Du kannst dich ganzjährig bewerben. Für den Einstieg im September endet die Bewerbungsfrist am 31. Januar desselben Jahres, für den Einstieg im März am 31. August des Vorjahres. Die nächste Frist ist damit der 31. Januar 2027 für den Einstieg im September 2027. |
| Polizei Baden-Württemberg | Zwei Einstellungstermine je Jahr: März und September (nächste: März 2027, September 2027) | Für die Einstellung im September 2027 kannst du dich bis zum 31. Dezember 2026 bewerben. Die Frist für März 2027 ist am 30. September 2026 abgelaufen. |
| Polizei Bayern | Studienbeginn Anfang September oder Anfang März (jeweils erster Werktag); Zuteilung auf die Termine durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei | Meldeschluss 30.04. bzw. 31.10. des Vorjahres (für die Einstellungstermine Anfang März bzw. Anfang September); Bewerbungsunterlagen müssen zur Frist vorliegen |
| Polizei Berlin | Einstellung zum 01.10.2027 (Studienbeginn Herbst) | Bewerbung für die Einstellungen im Herbst 2027 möglich („Jetzt für Herbst 2027 bewerben!“); ein Bewerbungsschluss ist nicht genannt |
| Polizei Brandenburg | Die Polizei Brandenburg stellt jedes Jahr zum 1. April und zum 1. Oktober ein. Derzeit läuft die Bewerbung für die Einstellung am 1. April 2027. | keine Angabe |
| Polizei Bremen | Die Polizeien im Land Bremen stellen Kommissaranwärterinnen und -anwärter jedes Jahr zum 1. Oktober und zum 1. April ein (Studienort Bremen) sowie in begrenzter Zahl zum 1. September mit Studienort Oldenburg (nur Polizei Bremen). Kriminalkommissaranwärterinnen und -anwärter werden nur einmal im Jahr zum 1. April eingestellt. | keine Angabe |
| Polizei Hamburg | Einstellungstermine Studium (LA II): April 2027 und April 2028 (Schutz- und Wasserschutzpolizei), Oktober 2027 (Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei); nur Monat genannt | Für die Studienstarts April 2027 und Oktober 2027 ist die Bewerbungsphase beendet. Für den Studienstart im April 2028 ist die Bewerbungsphase für Februar 2027 geplant; der genaue Einsendeschluss wird etwa 14 Tage vorher bekanntgegeben. |
| Polizei Hessen | Die Polizei Hessen stellt zweimal im Jahr ein: zum dritten Montag im Februar (Sommersemester) und zum ersten Montag im September (Wintersemester). Die nächsten Termine sind der 15. Februar 2027 und der 6. September 2027. | Für die Einstellung im Februar 2027 kannst du dich noch bis 16. Dezember 2026 bewerben, für September 2027 vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | Jährlich zum 1. Oktober; nächster Beginn 01.10.2027 | Für den Studienstart 2027 kannst du dich vom 1. Juli 2026 bis 8. Januar 2027 bewerben. |
| Polizei Niedersachsen | Die nächsten Studienstarts sind der 1. März 2027 und der 1. September 2027. Wer über die Fachoberschule oder ein einjähriges Praktikum einsteigt, beginnt am 1. August 2027. | keine Angabe |
| Polizei NRW | Jährlich zum 1. September | Für den Studienstart am 1. September 2027 wurde die Bewerbungsfrist verlängert: Du kannst dich noch bis einschließlich 30. November 2026 bewerben. Für den Studienstart 2028 ist die Bewerbung ab 1. Dezember 2026 möglich; regulär endet die Frist am 8. Oktober des Vorjahres. |
| Polizei Rheinland-Pfalz | Zweimal jährlich: Mai und Oktober (Termine 2027) | Bewerbungen für Mai und Oktober 2027 ab sofort möglich (Fristende nicht veröffentlicht); Fristen 2026 abgeschlossen |
| Polizei Saarland | Jährlich im Oktober (nächster: 01.10.2027) | bis 31.10.2026 für die Einstellung Oktober 2027 (ausgeschrieben ab 30.03.2026) |
| Polizei Sachsen | Jährlich zum 1. September (nächster Start September 2027) | Bewerbung für den Berufseinstieg 2027 seit Januar 2026 möglich (Meldung vom 11.03.2026); ein Fristende nennen die amtlichen Seiten nicht |
| Polizei Sachsen-Anhalt | Jährlich zum 1. März und zum 1. September | keine Angabe |
| Polizei Schleswig-Holstein | Das Studium beginnt jedes Jahr Anfang August, der nächste Start ist am 2. August 2027. | Das Bewerbungsfenster für die Einstellung im Sommer 2027 (Start 2. August 2027) ist geöffnet. Die Frist beginnt jedes Jahr im Sommer; wann sie endet, hängt von der Zahl der Bewerbungen ab und wird 14 Tage vorher bekanntgegeben. |
| Polizei Thüringen | keine Angabe | keine Angabe |
Unterlagen: was je Land verlangt wird
Lebenslauf und Schulzeugnis gehören in den belegten Angaben meist dazu. Einige Länder fordern zusätzliche Nachweise.
- Lebenslauf und Schulzeugnis: Schleswig-Holstein verlangt das letzte Schulzeugnis, Saarland einen Bildungsnachweis oder das Schulzeugnis.
- Berufsabschluss: Schleswig-Holstein nimmt ihn als PDF, wenn du ihn hast.
- Geburtsurkunde: Das Saarland verlangt sie beim Upload.
- Ärztliche Unterlagen: Mecklenburg-Vorpommern verlangt sie mit der Bewerbung, Sachsen-Anhalt mit den Teilen A und B.
- Schwimmnachweis: In den meisten Ländern das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze. Die Vorlagefrist unterscheidet sich.
Ablauf in Schritten
Der Weg ist bei allen ähnlich. Die Details legt das Land fest.
Land und Laufbahn wählen
Der Dienstherr bestimmt Frist und Termin. Die Laufbahn legt Schulabschluss und Testniveau fest.Online bewerben
Du legst ein Konto an und füllst das Formular aus. Nur eine Bewerbung je Einstellungszeitraum ist in mehreren Ländern erlaubt.Unterlagen einreichen
Lebenslauf, Schulzeugnis, Berufsabschluss und gegebenenfalls Geburtsurkunde oder ärztliche Unterlagen.Test und Auswahl
Je nach Land folgen Onlinetest, PC-Test, Sporttest oder Auswahlgespräch. Die Reihenfolge steht auf der Seite Auswahlverfahren.Polizeiärztliche Untersuchung
Ein Polizeiarzt stellt die Polizeidiensttauglichkeit fest. Dazu gehören Seh- und Hörtests sowie ein Belastungs-EKG.Einstellung zum Termin
Die Einstellung erfolgt zum Termin des Landes, meist im März, September oder Sommer.
Wiederholung nach Nichtbestehen
Die Sperrfristen unterscheiden sich stark. Die Bundespolizei kennt keine Sperre: Eine neue Bewerbung ist für jedes Einstellungsjahr möglich. Bayern lässt im gehobenen Dienst die Polizeiteile einmal wiederholen. Hessen erlaubt die Wiederholung jedes nicht bestandenen Testteils einmal, innerhalb eines Jahres ab dem gescheiterten Teil.
| Dienstherr | Wiederholung und Sperrfrist |
|---|---|
| Bundespolizei | Keine Sperrfrist; Neubewerbung für jedes Einstellungsjahr möglich; bei mehrmaligen Bewerbungen strengerer Maßstab für die erneute Zulassung |
| Polizei Baden-Württemberg | Zwei Wiederholungen: erste frühestens 6 Monate nach der ersten Teilnahme, zweite frühestens 12 Monate nach der ersten Wiederholung |
| Polizei Bayern | LPA-Auswahlprüfung nur einmal jährlich, kein Ersatztermin; erneute Teilnahme im Folgejahr möglich. Polizeiteile einmal wiederholbar, auch zur Notenverbesserung |
| Polizei Berlin | Bewerbung einmal pro Halbjahr möglich; im selben Verfahren Sporttest einmal und (bei Scheitern nur am Diktat) Diktat einmal wiederholbar |
| Polizei Brandenburg | Diktat (bei max. 20 Fehlern im 1. Versuch) und Sporttest einmal im selben Bewerbungsfenster wiederholbar; nach nicht bestandenem Eignungsgespräch Wiederbewerbung zum nächsten Einstellungstermin |
| Polizei Bremen | Den Sporttest kannst du einmal wiederholen, frühestens 4 bis 6 Wochen nach dem ersten Versuch (auf Antrag). Scheiterst du beim Termin 1. Oktober im schriftlichen oder sportlichen Teil, kannst du dich direkt zum 1. April erneut bewerben; nach einem Ausscheiden im mündlichen Teil erst wieder zum nächsten 1. Oktober. |
| Polizei Hamburg | keine Angabe |
| Polizei Hessen | Jeder nicht bestandene Testteil (PC-Test, Sporttest, Auswahlgespräch) kann einmal wiederholt werden. Wiederholst du innerhalb eines Jahres, beginnst du ab dem Testteil, an dem du gescheitert bist; später durchläufst du das Verfahren komplett neu. Danach ist eine weitere Teilnahme nur noch einmalig und frühestens drei Jahre nach der letzten bestandskräftigen Ablehnung möglich. |
| Polizei Mecklenburg-Vorpommern | keine Angabe |
| Polizei Niedersachsen | Keine Sperrfrist genannt: nach Nichtbestehen Ausscheiden, erneute Bewerbung möglich (beliebig oft, solange Voraussetzungen erfüllt) |
| Polizei NRW | Nach Ausscheiden erst wieder für das folgende Einstellungsjahr; Gesamt-Rangordnungswert (PC-Test plus AC) nur ins direkt folgende Einstellungsjahr übertragbar |
| Polizei Rheinland-Pfalz | keine Angabe |
| Polizei Saarland | keine Angabe |
| Polizei Sachsen | Keine Sperrfrist genannt: erneute Bewerbung für folgende Einstellungen möglich; Sporttest einmal binnen 4 bis 8 Wochen wiederholbar |
| Polizei Sachsen-Anhalt | Erneute Teilnahme nach einem halben Jahr; Punktwert bei Nichteinstellung auf Antrag übertragbar |
| Polizei Schleswig-Holstein | Keine Sperrfrist; Wiederbewerbung im folgenden Verfahren, alle Testteile sind zu wiederholen |
| Polizei Thüringen | keine Angabe |
Häufige Fragen
Wann kann ich mich bei der Polizei bewerben?
Das hängt vom Land ab. Die Bundespolizei nimmt das ganze Jahr Bewerbungen an. Für den Einstieg im September endet die Frist am 31. Januar, für den im März am 31. August des Vorjahres. Bayern hat feste Meldeschlüsse am 30. April und 31. Oktober.
Wie bewerbe ich mich bei der Polizei?
In den meisten Ländern online über ein Bewerbungsportal. Die Bundespolizei verlangt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse. In Berlin musst du den Bewerbungsbogen spätestens 10 Kalendertage nach Anlegen des Accounts absenden.
Kann ich mich nach einem Nichtbestehen erneut bewerben?
Meist ja, aber oft mit einer Sperrfrist. Die Bundespolizei kennt keine Sperrfrist. Nordrhein-Westfalen lässt eine neue Bewerbung erst für das folgende Einstellungsjahr zu, Baden-Württemberg Wiederholungen frühestens nach sechs Monaten.
Welche Unterlagen brauche ich für die Polizei-Bewerbung?
Meist Lebenslauf, Schulzeugnis und Berufsabschluss. Je nach Land kommen ein Motivationsschreiben, eine Geburtsurkunde oder ärztliche Unterlagen dazu. Schleswig-Holstein verlangt Anschreiben, Lebenslauf, das letzte Schulzeugnis und gegebenenfalls den Berufsabschluss als PDF.