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BundeswehrUnteroffiziere und FeldwebelVoraussetzungen

Bundeswehr Unteroffizier Voraussetzungen: Hauptschule oder Realschule

Unteroffiziere und Feldwebel unterscheiden sich beim Schulabschluss. Der Beruf vor der Bewerbung kann den Unterschied ausgleichen.

Von Tom WenkAktualisiert: 30.10.20266 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Für Fachunteroffiziere brauchst du mindestens den Hauptschulabschluss. Für Feldwebel brauchst du den Realschulabschluss, oder den Hauptschulabschluss zusammen mit einem förderlichen Berufsabschluss. Dazu kommen mindestens 17 Jahre, die deutsche Staatsangehörigkeit und keine schweren Vorstrafen. Die Unterschiede liegen vor allem beim Schulabschluss und beim Berufsabschluss.

Fachunteroffizier: Hauptschulabschluss reicht

Fachunteroffiziere brauchen mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Für die Musik gibt es eine Zusatzbedingung: Für den Militärmusikdienst musst du mindestens ein Orchesterinstrument oder ein Instrument des Spielmannszuges beherrschen.

Als Fachunteroffizier erwirbst du einen staatlich anerkannten zivilberuflichen Abschluss auf Gesellen- oder Facharbeiterebene. Er passt zu deiner militärischen Fachtätigkeit und hilft dir auch nach der Dienstzeit.

Für die Beförderung zum Unteroffizier musst du die Fachunteroffizierprüfung bestehen. Ein verwertbarer Berufsabschluss kann den militärfachlichen Teil ersetzen.

Feldwebel: Realschule oder Hauptschule mit Beruf

Feldwebel brauchen den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Alternativ reicht der Hauptschulabschluss, wenn ein förderlicher Berufsabschluss dazukommt.

Für den Militärmusikdienst musst du als Feldwebel mindestens ein Orchesterinstrument beherrschen.

Für die Beförderung zum Feldwebel musst du die Feldwebelprüfung bestehen. Ein verwertbarer Berufsabschluss kann den militärfachlichen Teil ersetzen.

Alter, Staatsangehörigkeit und Vorstrafen

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein. Bist du noch nicht volljährig, brauchst du das Einverständnis deiner Sorgeberechtigten.

Du musst Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein. Das Bundesministerium der Verteidigung kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht.

Berufungshindernisse nach § 38 des Soldatengesetzes sind unter anderem eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, Staatsschutzdelikte und der Verlust der Amtsfähigkeit. Vor der Einstellung folgt eine einfache Sicherheitsüberprüfung.

Eine einheitliche Höchstaltersgrenze gibt es nicht. Für bestimmte Verwendungen kann eine Altersgrenze im Stellenprofil stehen.

Gesundheit und Tattoos

Du musst die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzen, die der Soldatenberuf verlangt. Die Dienst- und Verwendungsfähigkeit stellt eine ärztliche Untersuchung im Karrierecenter fest.

Sichtbare Tattoos sind nicht automatisch ein Hindernis. Entscheidend ist, ob sie mit der Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 4 des Soldatengesetzes vereinbar sind. Ist das nicht der Fall, sind sie ein Problem.

Der Test im Karrierecenter

Alle Bewerbenden absolvieren im Karrierecenter einen computerassistierten Test (CAT) am PC. Er erfasst kognitive Eignungsmerkmale. Wie umfangreich und wie lang er ist, hängt von der angestrebten Laufbahn ab und davon, ob du schon gedient hast.

Ob im Auswahlverfahren ein Sporttest stattfindet, lässt sich aus den offiziellen Angaben nicht sicher ableiten.

Mehr zum Sporttest für Unteroffiziere und Feldwebel

Häufige Fragen

Welcher Schulabschluss reicht für Unteroffiziere bei der Bundeswehr?

Für Fachunteroffiziere brauchst du mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Für Feldwebel brauchst du den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss zusammen mit einem förderlichen Berufsabschluss.

Brauche ich eine Berufsausbildung für den Feldwebel?

Ein Hauptschulabschluss allein reicht für den Feldwebel nicht. Mit Hauptschulabschluss brauchst du zusätzlich einen förderlichen Berufsabschluss. Mit Realschulabschluss ist eine Berufsausbildung nicht vorgeschrieben.

Ab welchem Alter kann ich mich als Unteroffizier bewerben?

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, also das 17. Lebensjahr vollendet haben. Bist du noch nicht volljährig, brauchst du das Einverständnis deiner Sorgeberechtigten.

Schließen Vorstrafen eine Laufbahn als Unteroffizier aus?

Eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe steht einer Berufung entgegen. Auch Staatsschutzdelikte und der Verlust der Amtsfähigkeit schließen aus. Vor der Einstellung folgt eine einfache Sicherheitsüberprüfung.